Gartenbegehung im August

Ein kleiner Kontrollgang des Vorstands durch die Anlage: Am Samstag, 8. August, werden die Fachberaterin und einige andere Mitglieder des Vorstandes die Gärten am Telgengrund inspizieren. Es geht dabei in erster Linie darum festzustellen, ob die Parzellen vertragsgemäß genutzt werden. Das bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Fläche gärtnerisch genutzt wird für Gemüse-, Obst- und Beerenanbau, denn reine Freizeitgärten sind nach dem Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt. Außerdem werden die Vorstandsmitglieder darauf achten, dass in den Gärten kein Müll liegt, und sie werden überprüfen, ob die Wasseruhren ordnungsgemäß installiert sind.

Gartenbegehung im August