Es kommt die Pflanzzeit – und darum wird der Vorstand am 2. April um 9 Uhr das Stadtwasser in der Anlage anstellen. „Hierzu ist es dringend erforderlich, dass alle Wasseranschlüsse in Ordnung sind (Absperrhähne zugedreht) und die Wasseruhren nicht defekt sind“, schreibt der Vorstand in seiner Ankündigung und weist darauf hin, dass die Uhren auf mögliche Frostschäden kontrolliert werden sollten.
Ferner ist es zwingend erforderlich, dass alle Anschlüsse frei zugänglich sind“, heißt es in der Ankündigung weiter. Wenn Wasseruhren kaputt seien, müssten neue gekauft werden. Nur geeichte Zähler seien zulässig. Wer sich nicht davon überzeuge, dass Anschluss und Wasseruhr funktionierten, riskiere ein Strafgeld von 20 Euro. „Sollte eine neue Wasseruhr verwendet werden, ist dem Vorstand unverzüglich die Zählernummer mitzuteilen“, so der Vorstand weiter. Für die Anschaffung der neuen Wasseruhr sei jeder Pächter selbst verantwortlich. Im übrigen weist der Vorstand darauf hin, dass die Zähler nach der Montage unbedingt vor einem möglichen Frost zu schützen seien.