Wegen Corona darf die Gemeinschaftsarbeit nicht in Gruppen durchgeführt werden.
Trotzdem fallen natürlich Pflegearbeiten an. Die Vorstandsmitglieder werden sich deshalb an die einzelnen Pächter wenden und sie mit bestimmten Aufgaben betrauen, die innerhalb einer bestimmten Frist zu erledigen sind.
Im übrigen sind in der Anlage alle gesetzlichen Auflagen, die für den öffentliche Raum gelten, zu beachten.
Gemeinschaftsarbeit