Am kommenden Samstag, 20. Mai, wird die erste Gartenbegehung des Jahres stattfinden. Fachberater Hendrik Feldmann und andere Vorstandsmitglieder werden ab 8 Uhr die Gärten der Anlage inspizieren. „Hierbei wird neben dem äußeren Eindruck insbesondere die kleingärtnerische Nutzung (1/3-Regelung) kontrolliert“ heißt es in der Ankündigung des Vorstands. Dies bedeutet, dass in einem Kleingarten mindestens ein Drittel der Flächen für Obst-, Gemüse- und Beerenanbau genutzt werden muss. Reine Freizeitgärten sind nicht erlaubt. Die Gartenpächter werden überdies gebeten,den Zustand der Rabatte im Auge zu haben.
Gartenbegehung am 20. Mai