Cannabis ist künftig nicht mehr so strikt verboten wie bisher. Der Besitz weiblicher Hanfpflanzen, die berauschende Wirkung haben können, ist künftig in gewCissen Grenzen erlaubt. Unter anderem darf jeder Bürger drei Hanfpflanzen in seinem Garten für den Eigenbedarf anbauen – allerdings nicht im Kleingarten. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands weist jetzt in einem Schreiben darauf hin, dass die Neuregelung nur für die Wohnung beziehungsweise den Bereich „des gewöhnlichen Aufenthalts“ gilt. Und dazu gehöre der Kleingarten – außer in Anlagen mit Wohnnutzung – nun einmal nicht. Außerdem könne im Kleingarten eine entsprechende Anpflanzung nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden und es bestehe das Risiko unkontrollierbarer Aussamung, so der Bundesverband in seinem Rechtsgutachten.