Vor einigen Wochen hat der Vorstand seine traditionelle „Begehung“ der Gärten gemacht, um sich vom Zustand der Anlage ein Bild zu machen. In der Folge haben einige Pächter einen Brief bekommen mit der Aufforderung, festgestellte Mängel zu beseitigen. Am kommenden Samstag, 20. Juli, wird der Vorstand in diesen Gärten erneut nachprüfen, ob sie den Anforderungen genügen, die das Bundeskleingartengesetz und die Satzung des Vereins vorgeben. Zur Erinnerung: Besonders wichtig ist, dass die Pächter Obst und Gemüse anbauen. Reine Freizeitgärten entsprechen nicht den Vorgaben für eine Kleingartenanlage. Der Vorstand bittet die betroffenen Vereinsmitglieder, ihre Gärten zugänglich zu machen.
Nachbegehung am 20. Juli