Bebauungsplan für den Telgengrund? Keine Angst – das Gerücht, aus der Kleingartenanlage solle irgendwann mal ein Wohngebiet werden, bestätigt sich damit nicht, im Gegenteil. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat diese Planungen jetzt einhellig auf den Weg gebracht, damit die Fläche rechtssicher als „Grünfläche“ im Planungsrecht verankert ist. Denn an dieser Verankerung hat es bisher gefehlt. Sie ist aber notwendig, will der Telgengrund wie alle Kleingärten künftig von neuen Förderprogrammen aus Bund und Land profitieren.
An dem Gerücht, aus der Kleingartenanlage könne ein Baugebiet werden, ist allerdings durchaus etwas dran. Die Idee stand auf einer „Giftliste“, als es vor Jahren darum ging, die desolaten städtischen Finanzen in den Griff zu bekommen. Zum Glück ist sie allerdings nie weiterverfolgt worden – und angesichts der heutigen starken Nachfrage nach Kleingärten und dem gestiegenen Umweltbewusstsein vermutlich endgültig begraben.