Tierhaltung in der Kleingärtneranlage

Tierhaltung in der Kleingärtneranlage „Am Telgengrund e.V.“

1) In der Kleingärtneranlage dürfen folgende Tierarten (nach Absprache!) gehalten werden: Hühner, Kaninchen, Bienen. Andere Arten (Kleintiere) nur eventuell nach Absprache mit dem Tierbeauftragten/Vorstand. Jede Planung der Haltung muss vorab beim Tierbeauftragten und Vorstand angefragt und von selbigen bewilligt werden! Ohne Genehmigung durch den Tierbeauftragten, sowie den Vorstand, ist eine Haltung nicht erlaubt!
Hier zur generellen Information § 34 unserer Satzung:

§ 34 Die Zulassung der Kleintierhaltung
(1) Soweit in dem Zwischen- oder Generalpachtvertrag keine vertragsmäßige oder sonstige Beschränkung vorliegt, kann der Vorstand die Kleintierhaltung in der genehmigten Laube zulassen. Durch die Tierhaltung darf die Gartengemeinschaft weder beeinträchtigt noch gestört werden.

(2) Der Vorstand soll die Bienenhaltung fördern. Er bestimmt die Zahl der Völker, den Standort und etwaige Schutzmaßnahmen. Der Bienenhalter hat eine Bienenhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.

(3) Es ist untersagt, Großvieh, Hunde, Katzen und Tauben zu halten. Mitgeführte Hunde sind anzuleinen.

Soweit die Vorgaben der Satzung. Daraus ist zu schließen, dass der Vorstand, in Absprache mit dem Tierbeauftragten, eine Genehmigung für die Tierhaltung erteilen kann, aber nicht muss. Er kann also auch nein sagen.

2) Jeder Halter von Tieren ist verpflichtet, seinen Tierbestand unter Angabe seines Namens, Adresse, Art und Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere bei der zuständigen Tierseuchenkasse registrieren zu lassen (Tiergesundheitsgesetz § 20). Dies gilt auch für Hobbyhalter, die die Tiere nicht aus wirtschaftlichen Gründen halten und ist unabhängig von der Bestandsgröße:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
-Tierseuchenkasse NRW Tel.: 0251-289820
Nevinghoff 6 Fax: 0251-237619101
48147 Münster E-Mail:

Hier der Link zur Online-Neumeldung:  https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/pdf/neuanmeldung-pdf.pdf

„Jedes Tier im Garten muss gemeldet werden!“

3) Tierbeauftragte: Nadine Recker (Parzelle 41)

4) Jeweils im Frühjahr (ca. Anfang April) und im Herbst (ca. Oktober) wird es angekündigte Besuche (Info per Aushang) durch den Tierbeauftragten geben. Diese dienen lediglich dem Wohl der Tiere, um Fälle von Fahrlässigkeit/Vernachlässigung rechtzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können. Zudem können dann Fragen, insbesondere von Neulingen unter den Tierhaltern saisonal geklärt werden (saisonale Krankheiten und Erreger, sowie deren Prävention, besondere Haltungsmaßnahmen (beispielsweise Tränken im Winter eisfrei zu halten)). Während des Sommers kann es spontan zu weiteren Besuchen kommen, wenn es besonders warm ist, um die Wasserversorgung der Tiere zu überprüfen. Falls zu irgendeinem Zeitpunkt der Verdacht besteht, dass die Wasser- /Nahrungsversorgung der Tiere nicht gewährleistet ist, oder die Haltung nicht artgerecht zu sein scheint, kann es ebenfalls zu unangekündigten Besuchen im Garten kommen.
Dem Tierbeauftragten ist in jedem Fall der Zugang zum Tiergehege/Stall zu gestatten/ermöglichen.

5) Bei Zuwiderhandlung gegen die die Tierhaltung betreffenden Regeln folgt eine Mahnung, darauffolgend eine Abmahnung. Kündigungen sind als letzte Konsequenz ebenfalls möglich.

6) Bei akuter Tierwohlgefährdung ist ein direkter Eingriff durch den Tierbeauftragten jederzeit möglich!

7) Vor Anschaffung von Tieren muss der potentielle Halter mindestens 1 Jahr Pächter in der Kleingärtneranlage „Am Telgengrund e.V.“ sein.

8) Werden Tiere in der Parzelle gehalten, ohne vorherige Überprüfung durch den Tierbeauftragten und Einwilligung durch ihn und den Vorstand, erhält der Pächter umgehend eine Abmahnung mit der Auflage, die Tiere aus der Parzelle zu entfernen.

9) Rattenbefall: In erster Linie ist der Pächter verpflichtet, seinen Garten so ordentlich zu halten, dass Ratten keinen Unterschlupf und Futter finden können. Besteht Rattenbefall, ist er ebenfalls dazu verpflichtet, diesen zu bekämpfen (Gift darf ausschließlich in dafür vorgesehenen Behältern ausgelegt werden; niemals offen und für andere Tiere zugänglich!) Zudem muss der Tierbeauftragte + Vorstand informiert werden!

 

Haltung spezieller Tierarten

Hühner
Haltungsfläche
• Stall: Mindestens 2,5m² + jeweils 1m² pro 5 Hühner
Beispiel: 5 Hühner = mind. 3,5m² Stall
• Auslauf: 10m² für je 5 Hühner
• Den Hühnern müssen Sitzstangen zur Verfügung gestellt werden.
• Pro 5 Hennen sollten zwei Legenester vorhanden sein.
• Die überdachte Fläche des Stalls (begehbar) ist in die in der Parzelle erlaubten 24m² einzuberechnen.

Haltung
• Generelle Änderungen in der Tieranzahl oder auffällige Sterbefälle müssen direkt beim Tierbeauftragten gemeldet werden.
• Geflügelpest: Stall + Auslauf müssen nach oben gegen Vogelkot geschützt sein bzw. bei Veröffentlichung eines Ausbruchs in der Umgebung umgehend dagegen geschützt werden. Kranke Vögel dürfen keinen Zugang haben.
• Stall und Auslauf müssen vor Anschaffung der Tiere durch den Tierbeauftragten begutachtet werden, um Mängel frühzeitig beheben zu können.

• New-Castle-Impfung ist in Deutschland Pflicht! (Vogelgrippe)
• Die Anzahl der gehaltenen Hühner hängt von der Größe der Haltungsfläche ab, grundsätzlich sind jedoch 5 Hühner Richtlinie.
• Die Haltung von Hähnen ist verboten. Sind Hähne in einer Kükenschar, müssen sie abgeschafft werden, sobald sie beginnen zu krähen.
• Das Hühnerfutter muss vor Ratten und anderen Tieren geschützt in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.
• Empfehlung: Futterautomaten nutzen oder nur so viel füttern, wie am Tag wirklich gefressen wird. Kein Futter über Nacht offenstehen lassen.

Kaninchen

Haltungsfläche
• Reine Stallhaltung ist absolut untersagt!
• Den Tieren muss ein trockener Stall, sowie ein Auslauf mit Grünfläche zur Verfügung stehen.
• Einzelhaltung ist verboten; Kaninchen sind sehr soziale Gruppentiere.
• Stall: Mindestens 2m² pro Tier (rasseabhängig!). Haben die Tiere über Nacht keinen Zugang zum Auslauf (bedenke: Kaninchen sind dämmerungsaktiv, also vorwiegend abends und teils nachts aktiv), muss der Stall mindestens 4m² pro Tier groß sein.
• Auslauf: Mindestens 10m² für bis zu 5 Kaninchen (rasseabhängig!).

Haltung
• Die Anschaffung von Kaninchen ist mit dem Tierbeauftragten, sowie dem Vorstand, vorab abzuklären.
• Generelle Änderungen in der Bestandszahl, oder auffällige Sterbefälle müssen direkt beim Tierbeauftragten gemeldet werden.
• Stall und Auslauf müssen vor Anschaffung der Tiere durch den Tierbeauftragten begutachtet werden, um Mängel frühzeitig beheben zu können.
• Kaninchen in Freilandhaltung müssen vom Tierarzt gegen Myxomatose und RHD/RHD 2 (Chinesische Kaninchenseuche) geimpft werden!
• Eine regelmäßige Impfung gegen Kokzidiose (über das Wasser oder Futter möglich) ist angeraten. Dieser Erreger kann sonst zu einem qualvollen Tod führen und ist in Freilandhaltung nicht selten.
• Kaninchenfutter muss vor Ratten und anderen Tieren geschützt in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.

 

Bienen

Haltung
• Die Anschaffung von Bienen ist mit dem Tierbeauftragten, sowie dem Vorstand, vorab abzusprechen.
• Die Bienen müssen von einem fachkundigen Imker regelmäßig und artgerecht betreut werden.
• Der Imker muss Mitglied im Imkerverein sein.
• Die Bienen müssen in die Haftpflicht mit aufgenommen werden.
• Grundsätzlich dürfen Bienen im Kleingarten gehalten werden. Allerdings muss der Stellplatz der Beuten gut überlegt und abgesprochen sein (auch mit den Nachbarpächtern), um Räuberei und Konkurrenz zwischen verschiedenen Völkern auszuschließen bzw. das Risiko zu mindern.
• Der Imker hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Bienen möglichst nicht schwärmen. Kommt es dennoch zu einem Schwarm, hat der Imker diesen möglichst zeitnah einzufangen (Telefonnummer für den Notfall an den Vorstand, falls der Imker nicht selbst Pächter ist).
• Je 200m² Garten sollten dauerhaft nicht mehr als 3 Völker gehalten werden. Ableger oder Königinnenzucht sind Ausnahmen dieser Regel.
• In welchen Parzellen Bienenhaltung noch möglich wäre, muss individuell mit dem Tierbeauftragten geklärt werden.

Stand: Januar 2020    Der Vorstand

 

Tierhaltung in der Kleingärtneranlage