Vorstand inspiziert die Gärten

 

Mindestens ein Drittel eines Kleingartens muss für Gemüse und Obst reserviert sein.

 

Der Telgengrundvorstand will sich am 11. Mai einen Überblick über den Zustand der Gärten in der Anlage verschaffen. Dazu wird er zusammen mit Fachberaterin Annette Günner ab 10 Uhr durch die Kleingärten gehen. Neben dem äußeren Eindruck – also Schönheit und Gepflegtheit des Gartens – geht es dabei vor allem um die korrekte kleingärtnerische Nutzung. Dies bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Obst- und Gemüseanbau genutzt werden muss. Ein weiteres Drittel kann für Gartenlaube, Terrasse und Wege verwendet werden. Und ein weiteres Drittel ist für Zierpflanzen und Rasen gedacht.

Vorstand inspiziert die Gärten